Stiftungsgründung

Gerne betreuen wir auch die Gründung einer Stiftung (z.B. als Gründung von Todes wegen) und beraten Sie hierbei. Wir erstellen für Sie die Satzung und führen die notwendigen Schritte durch zur Anerkennung der Stiftung bei der Stiftungsaufsicht und zur Anerkennung der steuerlichen Freistellung beim Finanzamt. Außerdem erstellen wir die jährliche Abrechnung für die Stiftung.