Einkommenssteuer

Wir erstellen für Sie jährlich Ihre Einkommensteuererklärungen und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung ermitteln wir die voraussichtliche Steuererstattung oder -nachzahlung. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt bei der Prüfung von Einkommenssteuerbescheiden (hier legen wir für Sie die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage ein, wenn das Finanzamt die steuerlichen Abzüge nicht vollständig anerkennt) und bei Betriebsprüfungen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen steuerliche Planungen zur optimalen Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten und Steuervorteilen.

Hierbei beraten wir Sie im Fall von Auslandseinkünften hinsichtlich der notwendigen Besteuerung dieser Einkünfte in Deutschland oder im Ausland (Doppelbesteuerung).

Sofern Sie im Privathaushalt Angestellte beschäftigen, führen wir für diese die monatlichen Lohnabrechnungen durch oder erstellen die notwendigen Anmeldungen, z.B. als geringfügig Beschäftigte bei der Knappschaft bzw. bei den Sozialversicherungsträgern und der Unfallkasse. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages mit Ihren Angestellten und bei der Einführung von Zuwendungen an die Angestellten, z.B. Weihnachtsgeld, Direktversicherung, Essensgutscheine.

Gerne beraten wir Sie im Bereich der Einkommenssteuer auch zu den Themen:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Steuerklassen-Wahl
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- Anpassung von Vorauszahlungen